Der Bundestag verabschiedete am 29. Oktober 2020 die Reformierung des Versicherungssteuergesetzes (VersStG) mit dem Ziel der Klarstellung und Präzisierung. Resultat? Die Steuerlast für international tätige Unternehmen steigt und das schon ab dem 01. Januar 2021, wobei Vertragserneuerungen bereits ab dem 10. Dezember 2020 betroffen sind.
Rechtslage bisher
Unternehmen, die einen deutschen Versicherungsvertrag für Betriebsstätten und sonstige Einrichtungen außerhalb des Europäischen Wirtschaftsraumes – sogenannte Drittländer – abgeschlossen hatten, mussten hierfür die Prämienanteile bislang nicht in Deutschland versteuern. Es fielen nur die Steuern des jeweiligen Drittlandes an.
Was sich ändert
Betriebsstätten/sonstige Einrichtungen und deren Risiken, die in einem Drittland liegen, werden künftig mit der deutschen Versicherungssteuer belegt (19%). Die Neuregelung findet sich im § 1 VersStG. Faktisch bedeutet dies, dass betroffene Unternehmen für Risiken im Drittland mit eigenen Versicherungssteuergesetzen nicht mehr nur die lokalen Steuern zahlen: Es kommt also zu einer Doppelbesteuerung.
Unternehmen mit einer FINC-Deckung (Financial Interest Cover) werden nur geringe Auswirkungen der Versicherungssteuerreform zu spüren bekommen. Betroffen sind im Wesentlichen die Länder, welche den Versicherungsschutz eines nicht im eigenen Land lizensierten Versicherers tolerierten, wie etwa die USA und Kanada. Der deutschen Versicherungssteuer unterliegen damit die Prämienanteile im deutschen Master Cover (sogenannte DIC/DIL Deckungen), die für Risiken in Drittländern separat ausgewiesen wurden.
Hieraus ergibt sich nun eine erforderliche Prüfung der Begünstigung oder des Bezugsrechts bestehender oder künftiger Verträge.
Welche Folgen die Reform für Ihr Unternehmen hat, worauf Sie achten müssen und was zu tun ist, können Sie mit unseren Experten in einem persönlichen Gespräch herausfinden.
Unser Experte Franz Xaver Schmid steht Ihnen mit Rat und Tat zur Seite.
Sie erreichen Herrn Schmid unter Tel. +49 89 54329 275 oder per E-Mail franz.schmid@euroassekuranz.de