Das Insolvenz- und Restrukturierungsrecht war in seiner Praxis des vergangenen Jahres bestimmt von der Coronapandemie. Diese Sondersituation machte weitere Anpassungen des Sanierungs- und Insolvenzrechts erforderlich.
Was ist das StaRUG und welches Ziel hat es?
Das StaRUG ist zum 01.Januar 2021 in Kraft getreten und ermöglicht es Unternehmen, zur Beseitigung einer drohenden Zahlungsunfähigkeit, einzelnen oder allen Gläubigern einen Restrukturierungsplan vorzulegen. Wird dieser von der Mehrheit der betroffenen Gläubiger akzeptiert und gerichtlich bestätigt, können durch einen Restrukturierungsplan Forderungen einzelner Gläubiger auch gegen deren Willen erlassen oder gestundet werden.
Ziel des StaRUG ist die Unternehmenssanierung sowie die Verhinderung einer möglichen Insolvenz.
Welche Vorteile bietet das StaRUG?
Das Gesetz bietet Unternehmen mehrere Vorteile: Zum einem wird das „ewige Insolvenzstigma“ sowie ein mit der Unternehmenskrise regelmäßig einhergehender Reputationsverlust durch die Insolvenzanmeldung vermieden. Andererseits verbleibt die operative Führung und die Kontrolle des Unternehmens bei der Geschäftsleitung. Damit wird ein Kontrollverlust aufgrund der Übertragung der Verfügungsbefugnis an einem Dritten vermieden.
Auch im Falle eines solchen StaRUG-Verfahrens haben zwischenzeitlich alle Kreditversicherer mitgeteilt, dass sie Versicherungsschutz auch für diese Verfahren bieten. Die im Versicherungsvertrag festgelegten Pflichten und Obliegenheiten gelten unverändert.
Was muss beachtet werden?
Die Versicherungsnehmer müssen im Rahmen Ihrer Meldepflicht den Kreditversicherer informieren, soweit Ihr Kunde ein Verfahren nach dem StaRUG betreibt bzw. Instrumente nach dem StaRUG in Anspruch nimmt. Sollten Sie also als Gläubiger mit einem „vorinsolvenzlichen Restrukturierungsverfahren“ eines Ihrer Kunden konfrontiert werden und davon Kenntnis erlangen, so informieren Sie bitte umgehend ihren Kreditversicherer.
Ausblick
Es wird sich zeigen, inwieweit sich durch das neue Gesetz Insolvenzen verhindern lassen und in welchem Umfang Unternehmen von dieser Sanierungsmöglichkeit Gebrauch machen werden.
Eine Kreditversicherung schützt Unternehmen vor Zahlungsausfällen. Brauchen Sie unsere Unterstützung – dann sprechen Sie die Kreditexperten der EUROASSEKURANZ an. Wir helfen Ihnen gerne weiter.
Sie erreichen unsere Expertin Petra Fuchs unter Tel. +49 89 54329 158 oder per E-Mail petra.fuchs@euroassekuranz.de