Corona trifft die Wirtschaft hart und stellt uns Alle vor beispiellose Herausforderungen. Wiederkehrende Schließungen und Lockdown-Verlängerungen lassen die Umsätze und die Reserven von vielen Unternehmen schwinden. Die Bundesregierung versucht durch eine Reihe von Maßnahmen, die Insolvenzwelle klein zu halten. Ob die Maßnahmen tatsächlich Früchte tragen, werden die betroffenen Unternehmen und wir erst Anfang nächsten Jahres absehen können.

ÜBERSCHULDET ODER ZAHLUNGSUNFÄHIG?

Nachdem im Herbst in einer zweiten Verhandlungsrunde die bereits ausgesetzte Insolvenzantragspflicht bei Überschuldung bis Ende Dezember diesen Jahres verlängert wurde, wurde das Gesetz zur Abmilderung der Folgen der Corona-Pandemie im Insolvenzrecht erneut angepasst: Das neue Datum für betroffene Unternehmen ist nun der 31. Januar 2021.

Die Regierung unterscheidet allerdings ausdrücklich zwischen überschuldeten und zahlungsunfähigen Unternehmen:
Zahlungsunfähigkeit liegt vor, wenn ein Unternehmen seine laufenden Verbindlichkeiten wie Arbeitslöhne, Mieten, Lieferantenforderungen u.ä. nicht mehr bedienen kann. Überschuldung liegt hingegen vor, wenn die Summe der Verbindlichkeiten des Unternehmens die auf der Habenseite vorhandenen Mittel übersteigt. Die jüngste Verlängerung der Antragspflicht kommt nur überschuldeten Unternehmen zu Gute. Aber: Der eigentliche Insolvenztreiber ist die Zahlungsunfähigkeit der Unternehmen und nicht deren Überschuldung.

Der Grund für die Verlängerung der Antragspflicht bis 31.01.2021 liegt dem Vernehmen nach in der stockenden Auszahlung staatlicher November- und Dezemberhilfen aufgrund verspäteter Fertigstellung des Software-Tools zur Antragsbearbeitung. Mit der neuerlichen Aussetzung der Insolvenzantragspflicht solle verhindert werden, dass Firmen Insolvenz beantragen müssten, nur weil die staatlichen Hilfen noch nicht ausbezahlt worden seien.

Die Verlängerung der Antragspflicht ist auf den Tatbestand der Überschuldung beschränkt, da man der Auffassung ist, dass bei überschuldeten Unternehmen die Chance auf Fortbestand nach der Coronakrise deutlich höher ist als bei zahlungsunfähigen Firmen. Die aktuelle Regelung sollte nicht dazu führen, strukturell schwache Unternehmen künstlich am Leben zu erhalten.

Verständlicherweise ist die Sorge um Forderungsausfälle und Liquiditätsengpässe bei Finanzverantwortlichen in dieser Situation so groß wie nie zuvor.

TIPPS UNSERER KREDITEXPERTEN ZUR VORBEUGUNG VON ZAHLUNGSAUSFÄLLEN UND LIQUIDITÄTSENGPÄSSEN

Was haben wir beratende Versicherungsmakler in dieser Situation für Sie im Köcher? Wir empfehlen, Ihr Versicherungsportfolio auf Kreditversicherungen zu prüfen: Eine Kreditversicherung kann die schlimmsten Folgen von Zahlungsausfällen kompensieren. Unsere Experten haben dazu folgende Empfehlungen:

Firmen, die noch keine Kreditversicherung haben, sollten sich möglichst bald mit dem Thema auseinandersetzen und sich einen Marktüberblick verschaffen. Aufgrund der Krise rechnen wir mit künftig teurer werdenden Kreditversicherungen. Aber auch Vertragsverlängerungen werden selbst bei schadenfreien Verträgen teurer werden. Bei schadenträchtigen Verläufen könnte es sogar deutlich mehr Aufschlag geben. Ein Marktvergleich lohnt sich auch hier.

Die Regularien der Kreditversicherer sind einem ständigen Wandel unterzogen und können von Unternehmen kaum angemessen beurteilt werden. Besonders vor dem Hintergrund der aktuellen Situation gilt es für Unternehmen ebenfalls zu prüfen: Ist der Deckungsschutz noch ausreichend? Ist die vertragliche Höchstentschädigung hoch genug? Ist Ihr Unternehmen gegen mögliche Insolvenzanfechtungsrisiken ausreichend geschützt? Gilt es, Deckungslücken beim Limitbedarf zu schließen? Um die Krise gut zu umschiffen, ist mehr denn je ein möglichst umfassender Deckungsschutz wichtig.

Die EUROASSEKURANZ Experten Petra Fuchs und Dominik Schamberger sind auf Kreditversicherungen spezialisiert. Beide stehen Ihnen für Ihre Fragen zur Verfügung.

Euroassekuranz Expertin Petra Fuchs

Sie erreichen Frau Fuchs unter
Tel. +49 89 54329 158 oder per
E-Mail petra.fuchs@euroassekuranz.de

Euroassekuranz Experte Herr Schamberger

Herrn Schamberger erreichen Sie unter
Tel. +49 89 54329 191 oder per
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